Kinder- und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen ist dem Gesetzgeber ein wichtiges Anliegen. Für Eltern ist es ein positives Signal, wenn Vereine eine Kultur des Kinder- und Jugendschutzes pflegen.

§72a Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII)

Auch dem TV Gerhausen ist der Kinder- und Jugendschutz ein wichtiges Anliegen

Deshalb hat die Vorstandschaft des TV Gerhausen am 14.10.2015 eine Vereinbarung mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Dezernat für Jugend und Soziales) abgeschlossen, indem sich der Verein verpflichtet, von alle Mitarbeitern, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Der Verein verpflichtet sich ein Präventions- und Schutzkonzept umzusetzen.

Das Konzept des TV Gerhausen basiert auf folgenden Komponenten:

  • Einführung von Vertrauenspersonen
  • Einführung eines Verhaltenskodex und von Verhaltensregeln für Übungsleiter und Betreuer
  • Einführung von „schutzbeauftragte Personen“
  • Anfordern und Kontrolle der „erweiterten Führungszeugnisse“

Einführung von Vertrauenspersonen

Der Verein führt Vertrauenspersonen ein, die zu Stillschweigen verpflichtet sind. Nur diese Personen dürfen beim TV Gerhausen die Führungszeugnisse der Übungsleiter einsehen und in der Folge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung austellen.

Bastian Stumm  bastian.stumm@tv-gerhausen-1900.de
Heike Mussler heike.mussler@tv-gerhausen-1900.de
Thomas Brinz abteilungsleitung@gerhausen-handball.de
Jana Heinkel jugendleiter@gerhausen-handball.de
Milena Mack jugendleiter@gerhausen-handball.de
Christa Fülle-Mitterwald christa.fuellemitterwald@tv-gerhausen-1900.de

Einführen von Verhaltenskodex und Verhaltensregeln für Übungsleiter und Betreuer

Der TV Gerhausen führt einen Verhaltenskodex und Verhaltensregeln für Übungsleiter und Betreuer ein. Er lässt die Übungsleiter und Betreuer den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln unterschreiben und schult sie anhand der unterschrieben Dokumente.

Der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln basieren auf einer Vorlage von www.kindeswohl-im-sport.de.

Einführung von „schutzbeauftragte Personen“

Mit Heike Mussler und Adrian Keller hat der TV Gerhausen zwei „schutzbeauftragte Personen“ eingeführt.

Die Schutzbeauftragten…

  • sind Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche, Trainerinnen und
    Trainer sowie Eltern im Verein
  • stellen Kontakte zu Fachkräften in unabhängigen Beratungsstellen her,
    die sich mit der Prävention von sexualisierter Gewalt befassen
  • entwickeln gemeinsam mit dem Vorstand und externen Fachkräften ein
    Ablaufverfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen
  • nehmen Beschwerden entgegen und leiten wenn notwendig gemeinsam
    mit dem Vorstand Interventionsschritte ein
  • stimmen ihre Arbeit eng mit dem Vereinsvorstand ab.

Jugenschutzbeauftragte Heike Mussler
07344 92 40 00
heike.mussler@tv-gerhausen-1900.de
Jugenschutzbeauftragter Adrian Keller
jugendleiter@gerhausen-handball.de

Anfordern und Kontrolle der „erweiterten Führungszeugnisse“

Der TV Gerhausen beantragt die „erweiterten Führungszeugnisse“ bei der Stadt Blaubeuren. Die Führungszeugnisse werden den Betreuern und Übungsleitern zugeschickt. Die Vertrauenspersonen kontrollieren die „erweiterten Führungszeugnisse“ und stellen dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.